Datum: Dienstag, 21. März 2023

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Der Lektorendienst

Lektoren nehmen am Verkündigungsauftrag der Kirche teil.

Lektorinnen und Lektoren (lat. Vorleser) lesen während des Gottesdienstes ein oder zwei Schriften aus der Bibel und tragen Fürbitten vor. Sie übernehmen damit eine eigenständige liturgische Aufgabe im Verlauf der Messe. Das bedeutet, Lektoren nehmen am Verkündigungsauftrag der Kirche teil, auch dann, wenn ein Pfarrer oder ein Diakon anwesend sind. Seit dem Zweiten vatikanischen Konzil 1965 darf das Amt von beiden Geschlechtern ausgeübt werden - vorausgesetzt sie sind getauft.

Bereits in den frühen Jahrzehnten der christlichen Kirche taten einzelne Gemeindemitglieder, die lesen konnten, Dienst während der Messe. Im zweiten Jahrhundert nach Christus entwickelte sich daraus ein Amt, das wie heute auch zunächst von Laien ausgeübt wurde. Im Laufe der Zeit wurde der Lektorendienst alleinige Aufgabe angehender Geistlicher und war bis zum 10. Jahrhundert sogar eine unerlässliche Vorstufe zum Priesteramt. 

 In der „Allgemeinen Einführung in das Messbuch“ steht in Nr. 66 über den Lektorendienst: „Der Lektor ist beauftragt, die Lesungen der Heiligen Schrift mit Ausnahme des Evangeliums vorzutragen. Er kann auch die Bitten des Fürbittgebetes und den Psalm zwischen den Lesungen vortragen, falls kein Psalmsänger da ist. Der Lektor auch wenn er Laie ist hat in der Eucharistiefeier eine eigene Aufgabe, die er auch dann ausüben soll, wenn Mitwirkende höherer Weihegrade anwesend sind. Da die Gläubigen beim Hören der Schriftlesungen deren lebendige Kraft erfahren sollen, ist es notwendig, dass die Lektoren für die Ausübung ihres Dienstes, auch wenn sie nicht die Beauftragung erhalten haben, geeignet und gut vorbereitet sind.“

Herzliche Einladung an alle Pfarrangehörigen, sich für diesen wichtigen Dienst zu engagieren.

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